Müller, Hillmayer & Kollegen
Leistungen
Baurecht & Werkvertragsrecht WEG-Recht Architektenrecht & HOAI Mietrecht & Gewerbemietrecht Bauträgerrecht Maklerrecht Nachbarrecht Kaufverträge & Grundstücksrecht Allgemeines Zivilrecht
Team
Jürgen Hillmayer Beate Müller Benjamin Pöllmann Nathalie Schulte
Blog
Fachbeiträge Beratung anfragen
Fachbeitrag · Zivilrecht

Mahnbescheid oder Klage? Offene Forderungen effizient durchsetzen

Das gerichtliche Mahnverfahren im Vergleich zur Klage – Ablauf, Kosten und Taktik

Infografik zum Beitrag: Mahnbescheid oder Klage? Offene Forderungen effizient durchsetzen

Der Kunde zahlt nicht, der Mieter ist im Rückstand, der Miteigentümer begleicht sein Hausgeld nicht: Für die Durchsetzung von Geldforderungen stehen das gerichtliche Mahnverfahren und die Klage zur Wahl. Welcher Weg schneller und günstiger zum Ziel führt, hängt vor allem davon ab, ob der Schuldner Einwände erheben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mahnverfahren ist schnell und günstig, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.
  • Legt er Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein normales Klageverfahren über – dann ist Zeit verloren.
  • Bei absehbar streitigen Forderungen ist die Klage oft der direktere Weg.

I. Das gerichtliche Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro vorgesehen (§ 688 Abs. 1 ZPO). Ausgeschlossen ist es unter anderem, wenn die Forderung von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder Wohnsitz in Bayern, ist das Amtsgericht Coburg als zentrales Mahngericht zuständig. Rechtsanwälte müssen den Antrag in elektronischer Form stellen.

Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Der Mahnbescheid wird zugestellt; der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Unterbleibt der Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen – spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids (§ 701 ZPO). Gegen den Vollstreckungsbescheid ist binnen zwei Wochen der Einspruch möglich; wird er nicht eingelegt, ist der Titel rechtskräftig.

II. Vorteile und Nachteile

Vorteile: Das Mahnverfahren ist kostengünstig – es fällt nur eine halbe Gerichtsgebühr an –, schnell und hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Viele Schuldner zahlen bereits nach Zustellung des Mahnbescheids.

Nachteile: Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird die Sache an das Streitgericht abgegeben. Der Gläubiger muss den Anspruch dann in einer Anspruchsbegründung darlegen – wie bei einer Klage. Das Mahnverfahren hat dann das Verfahren nur verlängert. Zudem muss der Anspruch im Mahnantrag so individualisiert sein, dass er von anderen Ansprüchen unterschieden werden kann und der Schuldner erkennt, woraus der Gläubiger ihn herleitet. Sonst wird die Verjährung nicht gehemmt; eine nachgeholte Individualisierung wirkt nach dem Bundesgerichtshof nicht zurück, sondern erst ab ihrer Vornahme (BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 – VII ZR 594/21).

III. Wann die Klage besser ist

Eine Klage empfiehlt sich, wenn der Schuldner bereits Einwände erhoben hat, etwa Mängel rügt oder mit Gegenforderungen aufrechnet, wenn eine Zug-um-Zug-Verurteilung erforderlich ist oder wenn der Sachverhalt ausführlich darzustellen ist. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig; vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

IV. Praxistipps für Unternehmen und Verbraucher

1. Unternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen

2. Verbraucher, die einen Mahnbescheid erhalten

V. Fazit

Das Mahnverfahren ist das Mittel der Wahl für unbestrittene Forderungen, die Klage für streitige. Die richtige Wahl spart Zeit und Kosten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand vom September 2026 wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wie wir Sie unterstützen

Wir setzen Forderungen im Mahn- und Klageverfahren durch und übernehmen das laufende Forderungsmanagement für Unternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen.

Weiterlesen

Weitere Fachbeiträge