Müller, Hillmayer & Kollegen ist seit 1986 auf privates Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Unsere neun Fachgebiete decken die gesamte Bandbreite immobilienbezogener Rechtsfragen ab – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung in München, Bayern und bundesweit.
Wir vertreten Bauunternehmen, Hausverwaltungen, Immobilieninvestoren, Architekten und Eigentümer – außergerichtlich und vor Amt-, Land- und Oberlandesgerichten.
Nachtragsforderungen durchsetzen, Vertragsstrafen abwehren, Bürgschaften verwerten – wir kennen die wirtschaftlichen Konsequenzen jeder juristischen Entscheidung im Baugeschäft.
Hausgeldklagen, Räumungsverfahren, Beschlussvorbereitung und Haftungsprävention – als Kanzleipartner entlasten wir professionelle Verwaltungsunternehmen dauerhaft.
Vertragsgestaltung, Transaktionsbegleitung und Streitbeilegung – für Einzeleigentümer genauso wie für institutionelle Investoren mit Portfolios in Bayern und bundesweit.
Wir analysieren jeden Fall nüchtern: Was ist rechtlich möglich, was wirtschaftlich sinnvoll? Unsere Mandanten bekommen keine Schönfärberei, sondern eine belastbare Einschätzung ihrer Situation – und dann die konsequente Durchsetzung ihrer Interessen.
Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage und der realistischen Handlungsoptionen.
Außergerichtlich wenn sinnvoll, gerichtlich wenn nötig – wir entwickeln eine klare Strategie und erklären, was sie kostet und was sie bringen kann.
Wir führen Verhandlungen, formulieren Schriftsätze und vertreten vor Amts-, Land- und Oberlandesgericht – mit Ihnen als informiertem Partner auf dem Weg.
Für Hausverwaltungen, Mietverwaltungen und Bauunternehmen bieten wir strukturierte Kanzleipartnerschaften mit verlässlichen Reaktionszeiten.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren – persönlich in München-Bogenhausen oder telefonisch.